Was ist beim Lagern und Laden von Lithium-Ionen-Akkus zu beachten?

Derzeit existieren noch keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Gesetze, die die Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus regeln. Dennoch sind Li-Ion-Akkus im Betrieb als Gefahrstoffe zu behandeln. Inzwischen haben jedoch verschiedene Institutionen – darunter der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft), der VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V.) sowie die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) – Empfehlungen zur sicheren Lagerung herausgegeben. Diese orientieren sich an einer Einteilung der Akkus in Kategorien mit geringer, mittlerer und hoher Leistung. Beim Einsatz von Ladeschränken ohne Feuerwiderstand ist sicherzustellen, dass die entsprechenden Lagerräume baulich feuerbeständig abgetrennt sind. Zusätzlich kann in solchen Fällen der Einbau einer Brandmelde- und/oder Feuerlöschanlage erforderlich sein.